Förderprogramm Innovationsgutschein Bayern
Das Freistaat Bayern unterstützt die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen.
Bezuschusst werden 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten i.H.v. mind. 4.000 Euro und maximal 30.000 Euro (Innovationsgutschein Standard) oder 60 Prozent von mind. 30.000 Euro und maximal 80.000 Euro (Innovationsgutschein Spezial). Pro Unternehmen können innerhalb von 24 Monaten maximal drei Innovationsgutscheine beantragt werden.
Gefördert werden ausschließlich Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Z.B. Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung, Werkstoffstudien und Studien sowie Konzepte zur Fertigungstechnik.
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