Im Bauwesen werden handwerkliche und bautechnische Tätigkeiten in Gewerke eingeteilt. Beispiele für Gewerke sind Maurerarbeiten, Dachdeckarbeiten oder Klempnerarbeiten. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet ihre Bauvorhaben gewerksweise bzw. losweise zu auszuschreiben. Zudem ist es verboten Teilleistungen künstlich zusammenzufassen, um eine Vergabe an Generalunternehmen zu vergeben.
Eigentlich ist das Thema nicht kompliziert. Ob das Pascal auch so sieht?