Комментарии:
Vielen Dank für das interessante Video, Herr Juhn.
Welche Argumente haben Sie gefunden bzw. vertreten, dass der Veräußerer dem Asset-Deal zugestimmt hat?
Dieser erzielt durch den Verkauf einen laufenden Gewinn, welcher durch eine spätere Ausschüttungen mit 50% (in Summe) versteuert werden muss, da hierbei eben nicht Paragraph 17 EStG Anwendung findet.
Vielen Dank für die Antwort. Ihre Videos sind Klasse!
Sehr spannend, Dankeschön !
ОтветитьKrass! Sie sind klasse :D
ОтветитьEs ist ein Verbrechen an der Gesellschaft, die Erwerber sollen zahlen und zahlen und zahlen.... Ich kann Leut wie Dich net leiden. Steuerberater sind sowieso für mich...
Ich mach gar nix von dem schlauen und teuflischen zeugs, wo du da sagst. Dein Anzug blendet mich nicht! Und ja ich werde anrufen oh ja, das werde ich...