DSEEinformiert: Zuwendungsempfängerregister – Was Vereine wissen sollten

DSEEinformiert: Zuwendungsempfängerregister – Was Vereine wissen sollten

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Das neue Zuwendungsempfängerregister gilt dem 01.01.2024. Doch was bedeutet das für gemeinnützige Organisationen? Einige befürchten neue bürokratische Herausforderungen für Vereine und Stiftungen. Dabei soll der Registereintrag automatisch durch die Finanzbehörde erfolgen. Kann das klappen? Und was ist überhaupt Hintergrund und Zweck des neuen Registers? Zu diesen Fragen geben wir gemeinsam mit Rechtsanwalt Alexander Vielwerth direkt nach dem Start des ZER Auskunft und Einblicke in erste praktische Erfahrungen.

Referent: Alexander Vielwerth
am 09.01.2024, 17:00–18:15 Uhr
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