Im dem heutigen Blog Beitrag behandeln wir das Thema Maklerrecht, das im deutschen Vertragsrecht eine Sonderrolle einnimmt. Eine spezielle Bedeutung hat dies dann auch bei der Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienverkauf.
Wichtig dabei ist die Unterscheidung der Vertragsarten:
* Dienstleistungsvertrag
* Werkvertrag
Mit dem Verständnis dieser Vertragsformen, wird deutlich welche Sonderform der Maklervertrag einnimmt und welche Ansprüche die Vertragspartner (Verkäufer/Makler) daraus ableiten können.
Dieses Thema wird auch im Rahmen der Fortbildungspflicht in der MaBV aufgeführt. Wir geben Ihnen einen Einblick in Sonderform des "Maklerrechts" , , der Ihnen helfen soll, sich zu entscheiden mit welchen fachlichen Themen, Sie sich im Rahmen der Weiterbildungspflicht auseinandersetzen möchten.
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Markus Langenbach - Inhaber und Gründer "Deutschlands größtes Online Trainings- und Informationsportal"