► Ein Vorbereitungskurs ist NICHT Bestandteil der Zulassungsvoraussetzungen zu einer IHK-Prüfung!
Für die Zulassung zu einer IHK-Prüfung ist KEIN Vorbereitungskurs vorgeschrieben oder gar Bedingung. Wie Sie sich auf eine IHK-Prüfung vorbereiten, bleibt Ihnen selbst überlassen.
Jeder kann sich zu jeder IHK-Prüfung anmelden, wenn er die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, die folgendes im Wesentlichen vorschreiben (ohne Sonderbestimmungen im Einzelfall): 3-jährige Berufsausbildung, Berufserfahrung und gegebenenfalls (nur für die IHK-Prüfung zum Betriebswirt oder Technischen Betriebswirt) einen Fachwirte-Abschluss.
Mehr ist nicht Voraussetzung und IN GAR KEINEM FALL ein Vorbereitungskurs! Sie können also auch ein Videocoaching nutzen, das deutlich günstiger ist als ein Angebot zu einem klassischen Unterrichtskurs! Ein Preisvergleich ist hier sinnvoll!
Wir bieten über 70 Fortbildungslehrgänge zum IHK-Abschluss in Form von Videocoachings (statt klassischem Unterrichtskurs), Lernkarteikarten und Hörbücher an =
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Beispiele:
• Betriebswirt
• Technischer Betriebswirt
• Technischer Fachwirt
• Industriefachwirt
• Wirtschaftsfachwirt
• Handelsfachwirt
• Personalfachkaufmann
• Industriemeister
• Küchenmeister
• Restaurantmeister
• Hotelmeister
• Abwassermeister
• Wassermeister
und viele andere mehr...
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Freiwillige gegenüber Pflichtversicherungen (Nennen Sie einige freiwillige Versicherungsarten!)
Was heißt das? – Versicherungen, die man nicht aufgrund eines gesetzlichen Zwangs, sondern freiwillig abschließt. Was könnte das sein?
• Es könnte sein die LV, eine Lebensversicherung.
• Dann kann man noch eine private Unfallversicherung abschließen.
• Und man kann zum Beispiel seinen Hausrat versichern lassen, also eine Hausratversicherung.
• Dann gibt es noch Feuerversicherungen und so weiter.
Und gibt es denn abweichend, Zusatzfrage, gibt es abweichend oder als Gegensatz zu diesem freiwillig, gibt es auch private Pflichtversicherungen? – Ja, private Pflichtversicherung, das passt jetzt nicht zur obigen Frage, sondern ist das Gegenteil von dem, was oben gefragt wird.
Eine private Pflichtversicherung ist zum Beispiel die KFZ-Versicherung. Wer Auto fährt, braucht eine entsprechende Haftpflichtversicherung für den Schaden, den er vielleicht anderen zufügt. Ob man den eigenen Schaden, Schaden am eigenen Auto im Sinn von Teilkasko oder Vollkasko mit versichert, das ist wieder freiwillig, ja, das könnte man wieder hier oben aufführen. Also zum Beispiel Teilkasko und Vollkasko. Teilkasko und Vollkasko könnte man hier oben noch aufführen. Aber die KFZ-Versicherung im Sinne der Haftpflichtversicherung ist eine private Pflichtversicherung.
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Nennen Sie einige freiwillige Versicherungsarten!)
Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie auf den Link unter diesem Video.
Mein Name ist Marius Ebert.
Vielen Dank.
© Dr. Marius Ebert,
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