Statement Michael Schmidt-Salomon: Strafprozess wegen Verdacht der Volksverhetzung und Beleidigung

Statement Michael Schmidt-Salomon: Strafprozess wegen Verdacht der Volksverhetzung und Beleidigung

gbs Karlsruhe

2 года назад

1,283 Просмотров

Am 15. Februar findet um 12:45 der Strafprozess gegen den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen vor dem Amtsgericht in Weinheim statt. Es scheint so, dass nur der Teil der Klage verhandelt wird, der sich auf den Vorwurf der Beleidigung bezieht.
Es ist zu befürchten, dass der Teil, der sich auf Volksverhetzung und Holocaust-Verleugnung bezieht, kaum oder gar nicht berücksichtigt wird.
Deshalb findet am Dienstag, 15.2. von 10 – 12 Uhr eine Kundgebung in Weinheim vor dem Mahnmal für die Opfer von Gewalt, Krieg und Verfolgung gegenüber vom Amtsgericht in der Ehretstraße 11 statt.


Zum Hintergrund:
Die Ärztin Kristina Hänel führt Schwangerschaftsabbrüche durch. Der
Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen aus Weinheim bezeichnet sie deshalb unter anderem als Auftrags- und Massenmörderin.
Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) hat nach einer Sichtung der Webseite des Angeklagten („babycaust.de“) Strafanzeige gegen den Abtreibungsgegner erstattet. Gründe für die Klage sind der Verdacht der Volksverhetzung oder des Verharmlosens des Holocaust sowie der Beleidigung, weil er die medizinische Tätigkeit von Frau Hänel sowie die weltweit vorgenommenen Abtreibungen mit dem nationalsozialistischen Völkermord gleichsetzt.
Nähere Informationen zum Hintergrund sind auf der Seite des ifw zu finden.
https://weltanschauungsrecht.de/strafanzeige-annen-volksverhetzung

Тэги:

#Holocaustleugnung #Holocaustverharmlosung #Schwangerschaftsabbruch #Abtreibung #Kristina_Hänel #Beleidigung #babycaust #volksverhetzung #michael_schmidt-salomon #giordano-bruno-stiftung #pro_choice #klaus_günter_annen
Ссылки и html тэги не поддерживаются


Комментарии: