So vermeidest du das FernUSG mit deinem Online-Kurs

So vermeidest du das FernUSG mit deinem Online-Kurs

RA Dr. Max Greger

1 год назад

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Комментарии:

Ano nymous
Ano nymous - 30.10.2023 16:42

Die im hier dargestellten Video sind veraltet und unpräzise! Das Kammergericht Berlin und das OLG Frankfurt haben beide entschieden, dass das FernUSG nicht auf B2B-Geschäfte anwendbar ist. Auf der anderen Seite gibt es das initial vom OLG Celle vorliegende Urteil und ein Urteil vom LG Leizpig welche für eine Anwendung im B2B sind. Das besagte Urteil vom OLG Celle liegt jetzt beim BGH und wird evlt. höchstinstanzlich geklärt. Auch ist es nicht korrekt, dass man Monate auf die Zulassung gemäss FernUSG wartet. Nach 3 Monaten gilt eine Zulassungsfiktion, liegt dann der Zulassungsentscheid nicht vor, gilt die Zulassung als erteilt. Hier wäre evtl ein Update-Text ratsam.

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FrauRossi
FrauRossi - 06.10.2023 23:59

Hallo Max, ich habe gerade mal auf der Seite der ZFU nachgelesen. Die sagen, dass ein reiner Selbstlernkurs nicht unter das Schutzgesetz fällt. Wenn man tatsächlich reine Selbstlernkurse ohne Live-Calls anbietet, und ohne Telefonsprechstunde, müsste es doch reichen, wenn man im Kursvertrag ganz klar formuliert, dass es sich um einen Selbstlernkurs handelt, bei dem der Lernerfolg weder überprüft, noch überwachtwird, oder? Damit müsste die ganze Sache doch klar sein. Schwierig wird es natürlich, wenn die Leute per E-Mail Fragen stellen...

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Anna Antonella
Anna Antonella - 27.09.2023 17:40

Was ist, wenn man keine Fragen beantwortet aber im Anschluss an den Kurs einen Fragebogen auswertet der Teilnehmer und eine Einschätzung sendet zum ausgewerteten Fragebogen? Sollte man das einfach rausnehmen und das reine Online Material lassen ohne jegliche Beratung oder Kontaktmöglichkeit?

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GRÖN INTERNET EXPERIENCE
GRÖN INTERNET EXPERIENCE - 13.09.2023 08:55

Aloha 🌺 aus Schleswig-Holstein, vielen Dank für den Hinweis. Ich bin gerade dabei mich auf das Erstellen von Profi-Onlinekursen als Dienstleistung zu spezialisieren. Das Thema war mir noch garnicht bekannt. Da hat der Gesetzgeber ja mal wieder einen riesen Blödsinn verzapft... KEIN Fernunterrricht, wenn es LIVE ist und der Teilnehmer ein paar hundert Kilometer weg ist... ??? Schon faszinierend... Auf jeden Fall hast du die Zusammenhänge sehr gut verständlich erklärt und auch gleich konkrete Lösungsansaätze geliefert! Super! 🥰🙏

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Timo Niessner
Timo Niessner - 17.08.2023 15:03

Danke Max für die Erklärung. Wenn ich im EU Ausland sitze und meine Kunde auch in Deutschland sind, gilt es dann auch für mich. Sie schließen direkt einen Vertrag mit mir ab und nicht mit der Plattform als Reseller.
Wär super wenn du mir hier kurz ein Feedback geben könntest. Dank dir vielmals!

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Christliche Psychotherapie
Christliche Psychotherapie - 04.08.2023 15:32

Vielen Dank für die Hilfe! Nennen wir das Kind beim Namen, was hier passiert ist die Unterwanderung des passiven Einkommens. "Vater" Staat gefällt es nicht, dass Menschen sich von ihm abnabeln. Ich könnte gerade in die Tischkante beißen und plane meine Auswanderung... Scherz beiseite (oder auch nicht). Was ist denn eigentlich im psychologischen Bereich, wenn ich Menschen per Onlinekurs Hilfe zur Selbsthilfe anbiete? Ich bin obendrauf noch Exlehrerin, die ihren Beamtenstatus an den Nagel gehängt hat und arbeite nun selbständig als Heilpraktikerin für Psychotherapie. Wenn ich Menschen nun Onlinekurse anbiete, die ihnen zum Beispiel helfen ihren Selbstwert zu stärken, dann gilt genauso die "51% Regel" nehme ich an?

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miraculixx
miraculixx - 25.07.2023 21:27

Sind Plattformen wie Coursera und Udacity in D also illegal? Wenn ja 😅😅😅

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miraculixx
miraculixx - 25.07.2023 21:26

Deutscher Amtsschimmel vom feinsten. Das Gesetz hat ja noch nie Sinn gemacht, aber heutzutage ist es völlig sinnfrei.

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Levon
Levon - 13.07.2023 19:09

Vielen Dank für die Erklärung. Eine Frage: Wenn ich z.B. Videos zum Thema Geldanlage aufnehme und diese als Informationsvermittlung verkaufe, fällt das unter Fernunterrichtsgesetzt?
Der Verkauf findet über ein Online-Shop statt. Der Konsument kann die Videodateien herunterladen und konsumieren. Es besteht keinerlei Kontrolle über Lernerfolge.
Die Webseite (Online-Shop) hat auch keine Assoziierung mit Academy o.ä.

Vielen Dank

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Anne Sasson
Anne Sasson - 25.06.2023 17:32

Vielen Dank für das sehr informative Video. Wird bei der Berechnung nur die Lernvideo-Dauer herangezogen (+ etwas Bearbeitungszeit), oder muss ich noch schätzen, wie lang der Lerner für das Durcharbeiten von Workbooks usw braucht? Und wenn ja, wie schätze ich das? Vielen Dank!

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Jypiter
Jypiter - 10.06.2023 10:08

Danke für das Videos! Sehr hilfreich. Was ich mich frage: was ist wenn die live calls auch aufgezeichnet werden?

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Uwe Riebling
Uwe Riebling - 08.06.2023 12:20

Vielen Dank für die hilfreichen Klarstellungen👍
Was ich mich als Laie frage, ist: worauf basiert deine Aussage, dass „räumliche Trennung“ auf Live-Zooms nicht zutrifft?
Gängige Rechtsprechung? Herzlichen Dank 👍

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Spirit your Soul
Spirit your Soul - 31.05.2023 07:13

Betrifft mich dieses Gesetz wenn ich eine LLC habe?

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MaGra
MaGra - 27.05.2023 10:45

Hallo, danke für die Aufklärung! Wenn ich z.B. aufgezeichnete Yogavideos verkaufe, fallen diese dann unter Freizeit? Wenn diese eben nicht den Anspruch eines Unterrichts haben, sondern lediglich Videos zum Mitmachen sind? Liebe Grüße

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Lovemails
Lovemails - 25.05.2023 18:33

Danke für die Infos.
Zwei Fragen, die offen sind.
1. Ich bin bei Digistore24, aber habe meinen Firmensitz im außereuropäischen Ausland. Falle ich überhaupt unter das Gesetz bzw. meine Angebote?
2. Betrifft das auch Webinare, die eine Strategie vorstellen, aber letztlich das Ziel haben Produkt zu bverkaufen?
Danke!

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Jan Stiewe
Jan Stiewe - 25.05.2023 10:47

Danke für das wertvolle Video und den darin enthaltenen Mehrwert, lieber Dr. Greger. Wie ist denn die Sachlage bei einer Community? Ich nutze die Plattform Mighty Networks und thematisiere dort alles Mögliche rund um das Human Design System (Spiritualität). Ab wann gilt das Gesetz hier? Oder ist die Frage zu wage? Danke im Voraus. Jan

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insta boom
insta boom - 23.05.2023 22:45

Gilt das Gesetz auch bei digitalen Dienstleistungen wie zb. Social Media Betreuung? Also darf dazu auch kein Support angeboten werden?

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Regina Meissner
Regina Meissner - 20.05.2023 13:54

Ich werde mal kreativ:
> sagen wir ich mache mehr als 50% live, also mehr Module live als on demand per Video/PDF, so dass es quasi Workshops sind (darf man das dann so nennen?!)
> man darf keine Fragen stellen bzw. ich überprüfe nicht den Stand der Teilnehmer
> und: ich setze eine monatliche Membership auf, die UNABHÄNGIG vom Kurs als Option gebucht werden kann, in dem wöchentlicher Live-Austausch stattfindet zu allen möglichen Themen (nicht Kurs-spezifisch) und auch andere Sachen wie Kurz-Videos und Vorlagen sowie auch PDFs, Checklisten und mehr angeboten werden.
> ich biete 1:1 Einzel-Coachings an (1-2 Stunden), die unabhängig vom Kurs gebucht werden können

Bin ich dann raus?! :D

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RA Dr. Max Greger
RA Dr. Max Greger - 20.05.2023 09:30

📌 Noch ein Hinweis: wenn es um die Bereiche Unterhaltung und Freizeit geht (zum Beispiel Gartenarbeit), trifft dich keine Pflicht zur Zulassung, aber zumindest eine Pflicht zur Anzeige des Kurses an die Behörde.

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Scan the World
Scan the World - 19.05.2023 11:24

Was hier leider nicht erwähnt wird, ist die Thematik mit dem Hobbybereich. Wenn ich es bei der Behörde richtig nachgelsen habe, fällt Fernunterricht nicht in den Bereich Freizeit. Wenn ich also eine Mal-Akademie online anbiete, ist das nach meinem Verständnis kein Fernunterricht.

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