Maßnahmenpaket III der Bundesregierung vom 03. September 2022

Maßnahmenpaket III der Bundesregierung vom 03. September 2022

ifuinstitut

1 год назад

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Das Maßnahmenpaket III der Bundesregierung enthält diverse Entlastungen. Einen ersten Überblick verschafft Ihnen Steuerexperte Lukas Hendricks in diesem Video:

• Einmalige Zuschüsse: Rentner bekommen einmalig 300 Euro (wie die Angestellten), Studierende erhalten einmalig 200 Euro (ähnlich wie bei den Angestellten). Es gibt eine Wohngeldreform; Wohngeldberechtigte erhalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss von mind. 415 Euro.
• Steuererleichterungen: Die Gleitzone/"Midi-Job" wird ab 01.10.2022 auf 1.600 Euro erhöht und ab 01.01.2023 auf 2.000 Euro. Renten-Beiträge sind ab 01/2023 voll abzugsfähig. Arbeitgeber können eine Inflationsprämie bis zu 3.000 Euro an ihre Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen.
• Nachfolge für das 9 Euro Ticket: Es wird ein Nachfolgeticket von 49 Euro bis 69 Euro ab 2023 geben.
• Strompreisbremse - Basispreis für Strom: für einen noch zu definierenden Basisverbrauch soll ein begrenzter Preis gelten.
• Umsatzsteuersenkung: für Erdgas ab 01.09.2022-31.03.2024 Steuersatz von 7% statt 19%.
• Kurzarbeitergeld: Verlängerung über den 30.09.2022 hinaus
• Kindergeld: Kindergeld-Erhöhung um 18 Euro für das erste und zweite Kind, Anpassung Kinderzuschlag.
• Schutz von Mietern und Stromverbrauchern - Kündigungs-Schutz bei verzögerter Zahlung von Energie
• Homeofficepauschale: dauerhafte Einführung
• 7% Umsatzsteuersatz in der Gastronomie - Es bleibet bis auf Weiteres bei dem ermäßigten Steuersatz von 7%.

Zum Eckpunktepapier: https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/wp-content/uploads/2021/11/20220903_Massnahmenpaket.pdf

Weiterer Informationen zu unseren regelmäßigen Steuer-News für Steuerberater*innen und Kanzleimitarbeitrer*innen im Video-Podcast-Format finden Sie hier: https://www.ifu-institut.de/de/search/?input_search=steuer-news
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